Und so läufts!
Wenn du Interesse daran besitzt mit uns gemeinsam zu arbeiten, dann stell dich uns einfach vor. Dies ist jeden Dienstag ab 18 Uhr in der Feuerwache Lichtenberg möglich. Dabei solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- du bist mindestens 18 Jahre alt (falls du jünger bist, dann ist die Jugendfeuerwehr die richtige Adresse für dich)
- du bist Teamplayer und kannst dich gut in Gruppen einbringen und du kannst dich in einer Hierarchie einordnen
- du bringst ein Mindestmaß an körperlicher Fitness mit und dich weist ein normales Körpergewicht nach dem Broca-Index aus bzw. solltest du nicht mehr als 30% darüber liegen (u.a. relevant für die Atemschutztauglichkeit)
Häufig gestellte Fragen:
Muss ich einen Beruf für die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr erlernt haben?
Nein.
Muss ich Deutscher sein?
Nein.
Kostet mir die Tätigkeit etwas?
Nein – im Gegenteil, du erhälst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6 Euro für jede Ausbildungs- und Einsatzdienststunde.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Grundausbildung umfasst ca. 230 Stunden und ist in zwei ungleich große Teile aufgeteilt. Der erste Teil – der Truppmann Teil 1-Lehrgang – beinhaltet die Grundlagen für den Feuerwehrdienst, der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung sowie den Atemschutzlehrgang und den Grundlehrgang des Atemschutz-Notfall-Trainings, aber auch den Lehrgang Absturzsicherung. In den folgenden zwei Jahren erlernst du im Rahmen des Truppman Teil 2 während Übungsdienste weiteres und oft spezialisierteres Wissen und besuchst den Rettungshelfer-Lehrgang.
Wie läuft die Aufnahme ab?
Nachdem du dich uns vorgestellt hast, begleitest du uns ca. 2-3 Monate. In dieser Zeit ist uns Gelegenheit gegeben dich näher kennenzulernen. Genauso gut lernst du uns aber auch kennen. Im Anschluss stimmen wir über deine Aufnahme ab. Hierbei reicht es bereits aus, wenn über die Hälfte der Stimmberechtigten für eine Aufnahme stimmen. Nach der Abstimmung bereiten wir mit dir gemeinsam den Aufnahmeantrag vor, welcher dann an die Berliner Feuerwehr weitergeleitet wird. Diese entscheidet u. a. anhand deines handschriftlichen Lebenslaufes über eine ehrenamtliche Aufnahme in die Behörde. Weiterhin schickt die Behörde dich zum arbeitsmedizinischen Dienst, wo durch eine Reihe von Untersuchungen deine Atemschutztauglichkeit und auch deine Höhentauglichkeit festgestellt wird.
Und was passiert dann?
Wenn dein Aufnahmeantrag positiv beschieden wurde, dann wirst du durch die Berliner Feuerwehr eingekleidet und kannst dich für deine Grundausbildung anmelden.
Ab wann darf ich an Einsätzen teilnehmen?
Wenn du tauglich bist und eingekleidet bist, kannst du grundsätzlich eingeschränkt an Einsätzen teilnehmen. Eingeschränkt bedeutet, dass du z.B. die Funktion des “Praktikanten” wahrnehmen kannst und den Einsatz mit dem Fahrzeugführer begleiten kannst. “Ins Feuer gehen” darfst du erst, nachdem du den bereits erwähnten Truppmann Teil 1 abgeschlossen hast.
Ich war bereits bei der Feuerwehr und bin jetzt aus einem anderen Bundesland nach Berlin gezogen, werden meine Lehrgänge anerkannt?
Die Anerkennung der Lehrgänge wird individuell durch BFRA (Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie) geprüft. In der Regel werden die Funktions- und Führungslehrgänge anerkannt, jedoch sind teilweise wachinterne Einweisungen und Fortbildungen notwendig. In jedem Fall musst du den Rettungshelferlehrgang, der Grundlehrgang des Atemschutz-Notfall- Trainings, sowie die Schulung zum Umgang mit psychisch belastenden Einsätzen absolvieren. Dies gilt für alle Interessenten, gleich ob Truppmann, Gruppenführer oder Verbandsführer.
Ich bin bereits aktives Mitglied der Berliner Feuerwehr und möchte aus beruflichen, privaten oder persönlichen Gründen gern die Wache wechseln?
Für diesen Fall klären wir den Ablauf individuell und mit dir persönlich.
Ich hätte da aber noch ein paar Fragen?!?!?
Kein Problem. Im Impressum findest du unsere Kontaktadresse.