Und so läufts!

Wenn du Interesse daran besitzt mit uns gemeinsam zu arbeiten, dann stell dich uns einfach vor. Dies ist jeden Dienstag ab 18 Uhr in der Feuerwache Lichtenberg möglich. Dabei solltest du folgende Vorraussetzungen erfüllen:

  • du bist mindestens 18 Jahre alt (falls du jünger bist, dann ist die Jugendfeuerwehr die richtige Adresse für dich)
  • du bist Teamplayer und kannst dich gut in Gruppen einbringen und du kannst dich in einer Hierarchie einordnen
  • du bringst ein Mindestmaß an körperlicher Fitness mit und dich weist ein normales Körpergewicht nach dem Broca-Index aus bzw. solltest du nicht mehr als 30% darüber liegen (u.a. relevant für die Atemschutztauglichkeit)

Häufig gestellte Fragen:

Muss ich einen Beruf für die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr erlernt haben?
Nein.

Muss ich Deutscher sein?
Nein.

Kostet mir die Tätigkeit etwas?
Nein – im Gegenteil, du erhälst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,50€ für jede Ausbildungs- und Einsatzdienststunde.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Grundausbildung umfasst ca. 230 Stunden. Die Grundausbildung selbst teilt sich dabei in 2 ungleich große Teile. Zum einen existiert der so genannte “Truppmann Teil 1” Lehrgang. Hier erlangst du sämtliche Grundhandgriffe für den Feuerwehrdienst. Darüber hinaus bleiben dir ca. 2 Jahre Zeit um den “Truppmann Teil 2” zu erlangen. In dieser Zeit nimmst du an unseren Ausbildungsabenden teil und erlangst weiteres oft auch spezialisierteres Wissen. Innerhalb dieser 2 Jahre gilt es weitere Lehrgänge abzuschließen. Dazu zählt der Rettungshelfer (rettungsdienstliche Ausbildung) und ein Lehrgang zum Umgang mit psychisch belastenden Einsätzen. Lehrgänge wie der zum berechtigten Tragen von Atemschutz und das Atemschutz-Notfall-Training sind inzwischen Teil des Truppmann Teil 1 Lehrganges.

Was ist, wenn ich die Ausbildung nicht innerhalb der 2 Jahre schaffe?

Da dies schnell passieren kann, weil du vielleicht noch im Studium oder in der Berufsausbidlung bist, kannst du vor Ablauf der 2 jährigen Probezeit einen Antrag auf Verlängerung dieser stellen. Die Verlängerung umfasst ein weiteres Jahr. Innerhalb dieser 3 Jahre solltest du dann aber die Grundausbildung abschließen.

Wie läuft die Aufnahme ab?

Nachdem du dich uns vorgestellt hast, begleitest du uns ca. 3-4 Monate. In dieser Zeit ist uns Gelegenheit gegeben dich näher kennenzulernen. Genauso gut lernst du uns aber auch kennen. Im Anschluss stimmen wir über deine Aufnahme ab. Hierbei reicht es bereits aus, wenn über die Hälfte der Stimmberechtigten für eine Aufnahme stimmen. Nach der Abstimmung bereiten wir mit dir gemeinsam den Aufnahmeantrag vor, welcher dann an die Berliner Feuerwehr weitergeleitet wird. Diese entscheidet u.a. anhand deines handschriftlichen Lebenslaufes über eine ehrenamtliche Aufnahme in die Behörde. Weiterhin schickt die Behörde dich zum arbeitsmedizinischen Dienst, wo durch eine Reihe von Untersuchungen deine Atemschutztauglichkeit und auch deine Höhentauglichkeit festgestellt wird.

Und was passiert dann?

Wenn dein Aufnahmeantrag positiv beschieden wurde, dann wirst du durch die Berliner Feuerwehr eingekleidet und kannst dich für deine Grundausbildung anmelden.

Ab wann darf ich an Einsätzen teilnehmen?

Wenn du tauglich bist und eingekleidet bist, kannst du grundsätzlich eingeschränkt an Einsätzen teilnehmen. Eingeschränkt bedeutet, dass du z.B. die Funktion des “Melders” wahrnehmen kannst und den Einsatz protokollierst.
“Ins Feuer gehen” darfst du erst, nachdem du den bereits erwähnten Truppmann Teil 1 abgeschlossen hast.

Wir haben uns zusätzlich dazu entschlossen, dass alle Kameraden einen abgeschlossenen Truppmann Teil 1 inklusive aller Atemschutzausbildungen haben müssen, um an Einsätzen teilnehmen zu können.


Ich war bereits bei der Feuerwehr und bin jetzt aus einem anderen Bundesland nach Berlin gezogen, werden meine Lehrgänge anerkannt?

Dieser Fall wird individuell durch die Berliner Feuerwehr geprüft. In der Regel werden die Grundausbildung, Maschinistenausbildung, Atemschutzausbildung und weitere Funktionslehrgänge anerkennt. Der Sprechfunkerlehrgang wird meist nicht anerkannt, da dieser laut FwDV 2 nur 16 Stunden umfassen muss und sich die meisten Bundesländer auch daran orientieren. In Berlin umfasst dieser Lehrgang allerdings über 40 Stunden. Selbstverständlich musst du dann auch, falls nichts vergleichbares vorweisbar, den Rettungshelferlehrgang und den Grundlehrgang des Atemschutz-Notfall-Trainings, sowie die Schulung zum Umgang mit psychisch belastenden Einsätzen absolvieren. Dies gilt für alle Interessenten, gleich ob Truppmann, Gruppenführer oder Verbandsführer.


Ich bin bereits aktives Mitglied der Berliner Feuerwehr und möchte aus beruflichen, privaten oder persönlichen Gründen gern die Wache wechseln?

Für diesen Fall klären wir den Ablauf individuell und mit dir persönlich.


Ich hätte da aber noch ein paar Fragen?!?!?

Kein Problem. Im Impressum findest du unsere Kontaktadresse.